Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Stand: November 2018

 

Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung für Mitreisende
a.) Für alle Buchungsarten der Reisebuchung gilt:
b.) Für Buchungen, die Sie mündlich, per Telefon oder Fax, schriftlich, per E-Mail oder SMS vornehmen, gilt:
c.) Für Buchungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App) gilt:
d.) Widerrufsrecht bei Pauschalreisen im Fernabsatz

§ 2 Zahlung, Fälligkeit
§ 3 Leistungs- und Preisänderungen vor Vertragsschluss
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss
§ 5 Rücktritt/Kündigung durch den Kunden, Umbuchungen
§ 6 Stornierungsgebühren
§ 7 Rücktritt / Kündigung durch die interAir GmbH
§ 8 Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters
§ 9 Obliegenheiten des Reisenden, Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretung
a.) Reiseunterlagen
b.) Mängelanzeige
d.) Gepäckverlust, -beschädigung, -verspätung
e.) Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretungsausschluss

§ 10 Visa-, Pass-, gesundheitspolizeiliche Formalitäten
§ 11 Reise-Versicherungen
§ 12 Datenschutz
§ 13 Information über Luftfahrtunternehmen
§ 14 Alternative Streitbeilegung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese allgemeinen Reisebedingungen ergänzen, soweit wirksam vereinbart, den Pauschalreisevertrag und die im Übrigen geltenden gesetzlichen Vorschriften (vgl. §§ 651a-y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunden und uns, der interAir GmbH, als Reiseveranstalter.

 

§ 1 Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung für Mitreisende

a.) Für alle Buchungsarten der Reisebuchung gilt:

(1) Grundlage für unser Angebot sind die Ihnen im Zeitpunkt der Buchung vorliegende Reiseausschreibung sowie unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise im Katalog/Prospekt, unserer Internetseite, einem individuell von uns unterbreiteten Angebot oder aus einem sonstigem von uns zur Verfügung gestellten Medium.

(2) Weicht der Inhalt einer von uns an Sie übermittelten Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Reiseanmeldung ab, liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Erklären Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder konkludent (z.B. auch durch eine Teil-/Zahlung) die Annahme, kommt der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern wir bezüglich des neuen Angebotes auf die Änderungen hingewiesen und unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben.

(3) Für alle Verpflichtungen von Reiseteilnehmern, für die Sie eine Reiseanmeldung vornehmen, haben Sie wie für Ihre eigene einzustehen, wenn Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

b.) Für Buchungen, die Sie mündlich, per Telefon oder Fax, schriftlich, per E-Mail oder SMS vornehmen, gilt:

Durch Ihre Reiseanmeldung (Angebot) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang unserer Reisebestätigung (Annahme) bei Ihnen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auf Papier oder per E-Mail) eine Abschrift oder Bestätigung des Vertragsschlusses gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stellen. Ist der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Vertragsparteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt, haben Sie einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform (Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB).

c.) Für Buchungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App) gilt:

(1) Der Buchungsablauf der Onlinebuchung wird Ihnen im Rahmen des entsprechenden Internetauftritts erläutert. Es stehen Ihnen zur Erkennung von Eingabefehlern und deren Korrektur vor Abgabe Ihrer Reiseanmeldung entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung, die Ihnen ebenfalls erläutert werden. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotene Vertragssprache ist Deutsch. Wenn der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden wir Sie hierüber sowie über die Möglichkeiten eines späteren Abrufs des Vertragstextes informieren.

(2) Sie bieten uns mit der Betätigung der Schaltfläche (Button) „Mit diesen Angaben buchen“ den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an (Angebot). Es wird hierdurch jedoch kein Anspruch Ihrerseits auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend Ihrer Reiseanmeldung begründet. Der Reisevertrag kommt erst bei Zugang unserer Reisebestätigung (Annahme) bei Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger zustande oder unter den Voraussetzungen des § 1 a.) Abs.(2).

d.) Widerrufsrecht bei Pauschalreisen im Fernabsatz

Nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB besteht für Pauschalreiseverträge nach §§ 651a und 651c BGB, die im Fernabsatz (z.B. also per E-Mail, Fax, Brief, Telefon, Online) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern nur das Recht auf Kündigung oder Rücktritt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Es besteht jedoch ein Widerrufsrecht, wenn ein Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen mit Ihnen als Verbraucher abgeschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf Ihre vorhergehende Bestellung geführt worden.
 
§ 2 Zahlung, Fälligkeit

(1) Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein ausgehändigt wurde. Diesen versenden wir zusammen mit der Reisebestätigung an Sie.

(2) Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall (z.B. bei Sparflugangeboten, erforderlicher umgehender Flugticketerstellung nach der Buchung etc.) auch eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen, worüber wir Sie vor Buchungsabschluss und in der Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Weise (Art. 250 § 3 EGBGB) informieren.

(3) Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn der Sicherungsschein übergeben ist und wir unser Rücktrittsrecht gem. § 7 Abs.

(3) nicht mehr ausüben können. Ausnahmsweise können sich aus Programm- / Ausschreibungs- oder Kataloghinweisen für einzelne Leistungen abweichende Fälligkeiten ergeben, worüber wir Sie vor Buchungsabschluss und in der Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Weise (Art. 250 § 3 EGBGB) informieren.

(3) Erfolgt Ihre Buchung so kurzfristig vor Reisebeginn, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder wir unser Rücktrittsrecht gem. § 7 Abs. (3) nicht mehr ausüben können, ist der gesamte Reisepreis sofort nach erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

(4) Prämien für vermittelte Versicherungen, Entgelte für vermittelte Startnummern und sonstige Auslagen, wie Stornierungspauschalen sind mit Zugang der Rechnung sofort vollständig zur Zahlung fällig.
 
§ 3 Leistungs- und Preisänderungen vor Vertragsschluss

Alle Angaben unserer Reiseprogramme und Leistungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Reiseprogramme verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern sowie die Änderung von Prospektangaben im Falle unvorhersehbarer und sachlich berechtigter Gründe, bleibt vorbehalten, soweit diese Angaben nicht bereits Vertragsinhalt geworden sind. Änderungen vorvertraglicher Informationen werden wir Ihnen erforderlichenfalls vor Vertragsschluss klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitteilen.
 
§ 4 Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

(1) Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen und Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzweck der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

(2) Wir sind verpflichtet, Ihnen alle wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise anzuzeigen.

(3) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung gem. Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder der Abweichung von besonderen Kundenvorgaben, die Vertragsinhalt geworden sind, haben Sie das Recht, entweder
• die Änderung anzunehmen oder
• unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
• die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.

Nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder Absage der Reise haben Sie die Möglichkeit, vorstehende Rechte unverzüglich, innerhalb einer angemessenen, durch uns gleichzeitig mit der Erklärung der Änderung der Reiseleistung bestimmten Frist, uns gegenüber geltend zu machen. Wenn Sie sich entscheiden, auf unsere Erklärung über die Änderung der Reiseleistung nicht fristgerecht zu reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung gem. § 4 Abs. (2) nochmals ausdrücklich hin.

(4) Von vorstehenden Regelungen unberührt bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sein sollten. Hat eine evtl. angebotene Ersatz-Pauschalreise oder eine geänderte Pauschalreise im Vergleich zu der ursprünglichen Pauschalreise nicht wenigstens eine gleichwertige Beschaffenheit, ist der Reisepreis nach § 651m Abs. 1 BGB zu mindern. Wenn wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer evtl. angebotenen Ersatz-Pauschalreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten hatten, werden wir Ihnen den Differenzbetrag gem. § 651m Abs. 2 BGB erstatten.

(5) Wir behalten uns nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB sowie den nachfolgenden Regelungen vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Abschluss des Reisevertrages

a. eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b. eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c. eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

 

(6) Eine Reisepreiserhöhung gem. § 4 Abs. (5) berechnet sich nach folgender Maßgabe:

a. bei Preiserhöhung für die Personenbeförderung:
- Bei einer sitzplatzbezogenen Preiserhöhung (wie z.B. Flughafen-, Hafen- oder Einreisegebühren) können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
- In anderen Fällen (wie z.B. bei Änderung der Treibstoffkosten) werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel berechneten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Wir können von Ihnen den sich hiernach ergebenden Erhöhungsbetrag verlangen.
b. bei Erhöhung von Steuern und sonstigen Abgaben können wir von Ihnen den anteiligen Erhöhungsbetrag verlangen.
c. bei Änderung der Wechselkurse können wir von Ihnen den anteiligen Betrag verlangen, um den sich die Reise verteuert hat.


(7) Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Ihr Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in § 4 Abs. (5) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie in diesem Falle mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag durch uns zu erstatten. Wir dürfen jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Auf Ihr Verlangen haben wir Ihnen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

(8) Eine Preiserhöhung ist unwirksam, wenn die Unterrichtung hierüber später als am 21. Tag vor Reisebeginn bei Ihnen zugeht.

(9) Übersteigt die im Vertrag nach § 4 Abs. (5) ff. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Unterrichtung über die Preiserhöhung bestimmten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Wenn Sie sich entscheiden, auf unsere Erklärung über die Preisänderung nicht fristgerecht zu reagieren, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in unserer Änderungsanzeige gem. § 4 Abs. (2) nochmals ausdrücklich hin.

 

§ 5 Rücktritt/Kündigung durch den Kunden, Umbuchungen

(1) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter den am Ende dieser Allgemeinen Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt unter Angabe der Buchungsnummer auf einem dauerhaften Datenträger an uns zu senden.

(2) Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die bestätigte Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Statt des Reisepreises können wir dann eine angemessene Entschädigung für unsere bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen (Stornierungsgebühren) in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis, gemäß den nachstehenden Regelungen (vgl. insbesondere § 6) verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

(3) Unberührt hiervon bleibt Ihr Recht gem. § 651e BGB vor Reisebeginn uns gegenüber auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären, dass eine Vertragsübertragung auf einen Dritten (Stellung eines Ersatzteilnehmers) erfolgen soll, sofern diese Mitteilung uns nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
(4)Nach Vertragsabschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf nachträgliche Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder dem Ort des Reiseantritts (Umbuchung). Dies gilt nicht, wenn eine Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen die vorvertraglichen Informationen gem. Art. 250 § 3 EGBGB nicht, nicht hinreichend oder falsch erteilt hatten; in diesem Falle ist eine Umbuchung kostenlos möglich.

(5) Nehmen Sie einzelne, von uns ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die von Ihnen zu vertreten sind, haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung ersparter Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

(6) Hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen, die auszugsweise wie folgt lauten:
„§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
[…]

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1. […]

2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

§ 6 Stornierungsgebühren

(1) Die jeweilige Höhe der uns zustehenden Stornierungsgebühren wird unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen sowie den zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert ermittelt.

(2) Die Stornierungsgebühr ist nach dem Zugangszeitpunkt der Rücktrittserklärung wie folgt zu berechnen:

(a) Allgemeine Stornierungsgebühren (soweit nicht anders ausgewiesen):
Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
ab dem 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
ab dem 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
ab dem 6. vor Reisebeginn: 55% des Reisepreises
ab Nichtantritt: 75% des Reisepreises

(b) Besondere Stornierungsgebühren:
Sonderangebote, individuell ausgearbeiteten Reisen, bestimmten Gruppenreisen, Exklusiv- oder Spezialreisen können von vorstehenden Pauschalen abweichenden Stornierungsgebühren unterliegen, auf die wir dann sowohl in der jeweiligen Reiseausschreibung, als auch der Reisebestätigung deutlich hinweisen.

(3) Es bleibt Ihnen jedenfalls unbenommen nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt bzw. Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten als die aufgeführten Stornierungsgebühren entstanden sind.

(4) Wir behalten uns vor, abweichend von vorstehenden Stornierungsgebühren, eine höhere Entschädigung zu fordern. Für diesen Fall sind wir verpflichtet nachzuweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Stornierungspauschale entstanden sind. Die konkrete Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung sind von uns in diesem Fall konkret zu beziffern und zu belegen.
 
§ 7 Rücktritt / Kündigung durch die interAir GmbH

(1) Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung für die gebuchte Reise nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die hierfür nach § 6 anfallenden Stornierungsgebühren von Ihnen zu verlangen.

(2) Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie – ungeachtet einer Abmahnung unsererseits – nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass eine sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit eine Verletzung von Informationspflichten unsererseits ursächlich für das vertragswidrige Verhalten ist. Im Falle einer solchen Kündigung bleibt unser Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und die Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

(3) Wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl können wir nur von dem Reisevertrag oder der betreffenden Teilleistung zurücktreten, wenn wir in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl für die Reise oder die Teilleistung beziffert und den spätesten Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglichen Reisebeginn Ihnen die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss angegeben und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Eine solche Rücktrittserklärung muss spätestens am 29. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt bei Ihnen zugehen. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wenn die Reise oder die Teilleistung aus diesem Grunde nicht durchgeführt wird, erhalten Sie die auf den Reisepreis oder die Teilleistung geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurück.

(4) Hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen (vgl. auch § 5 Abs. (6)). 


§ 8 Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

(1) Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist, soweit es sich nicht um einen Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber Ihnen hierauf berufen. Ergeben sich aus internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften weitergehende Ansprüche, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.
(2)Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Reise-Versicherungen, Ausflüge, Mietwagen, Eintrittskarten, Musicalaufführungen, Ausstellungen, Sonderflugscheine, Marathonstartnummern oder Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen in Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer eigenen Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch für derartige Leistungen, wenn und soweit eine Verletzung unserer Aufklärungs-, Hinweis- oder Organisationspflichten für einen Schaden ursächlich geworden ist.

(3) Für Leistungen die wir und/oder die örtliche Reiseleitung nicht vermitteln oder veranstalten, sondern die Sie während Ihrer Reise bei anderen Personen oder Firmen (z.B. durch das Hotel) selbst buchen und in eigener Verantwortung in Anspruch nehmen, übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.
(4)Wir haften jedoch für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort beinhalten oder wenn es sich um Zwischenbeförderungen und die Unterbringung während der Reise handelt. Ferner haften wir wenn und insoweit Ihnen ein Schaden ursächlich entsteht, weil wir eine uns obliegende Aufklärungs-, Hinweis- oder Organisationspflicht verletzt haben.
 
§ 9 Obliegenheiten des Reisenden, Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretung

a.) Reiseunterlagen
Wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotel-Voucher) nicht innerhalb der von uns in der Reisebestätigung mitgeteilten Frist erhalten, haben Sie uns unverzüglich zu informieren.

b.) Mängelanzeige
Wird die Reise nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, uns einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich zur Mangelanzeige bitte an unsere eigene Reiseleitung vor Ort oder setzen Sie sich mit uns unter den am Ende der Allgemeinen Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten direkt in Verbindung. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt – soweit als möglich – für Abhilfe zu sorgen, jedoch nicht befugt, Ansprüche rechtsverbindlich anzuerkennen.
Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mangelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, sind Sie weder berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Minderungsrechte geltend zu machen, noch nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

c.) Fristsetzung / Kündigung
Wenn Sie den Reisevertrag wegen eines in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Mangels, falls dieser erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen möchten, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zu Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die wir die Abhilfe verweigern oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

d.) Gepäckverlust, -beschädigung, -verspätung
Sie werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft gegenüber angezeigt werden müssen. Fluggesellschaften und wir können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Eine Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich sind Verluste, Beschädigungen oder Fehlleitungen von Reisegepäck auch gegenüber uns oder unserer Reiseleitung vor Ort unverzüglich anzuzeigen, was Sie nicht davon entbindet, die Schadensanzeige gegenüber Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
e.) Geltendmachung von Ansprüchen, Abtretungsausschluss
(1)Alle Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen.
(2)Eine Abtretung von Ansprüchen gegen uns an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, wird ausgeschlossen.

§ 10 Visa-, Pass-, gesundheitspolizeiliche Formalitäten

(1) Wir werden Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem wir die Reise anbieten, über Bestimmungen von Visa-, Pass- und gesundheitspolizeilichen Formalitäten ihres Reiselandes vor Vertragsabschluss sowie über eine diesbezügliche eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das jeweils zuständige Konsulat, welches Auskunft erteilt. Wir gehen davon aus, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person oder bei eventuellen Mitreisenden vorliegen (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit).
(2)Das Beschaffen und Mitführen der behördlich vorgeschriebenen Reisedokumente sowie die Einhaltung eventuell erforderlicher Impf-, Zoll- und Devisenvorschriften liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Etwaige Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

(3) Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und/oder die rechtzeitige Übersendung evtl. notwendiger Visa durch die jeweils zuständige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben unsere eigenen Pflichten schuldhaft verletzt.

§ 11 Reise-Versicherungen

Versicherungen wie z.B. Reise-Rücktrittskosten-, Reise-Kranken-, Reise-Unfall- oder Reise-Abbruch-Versicherungen sind in dem von uns ausgewiesenen Reisepreis ebenso wenig enthalten, wie Reisegepäck-, Notfall- oder Haftpflichtversicherungen. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten oder Ihre Reise abbrechen, können Ihnen daher Storno-, Rückreise- oder sonstige Mehrkosten entstehen. Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grunde, sich bei Buchung der Reise zu versichern. Hierfür gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers sowie dessen Versicherungsbedingungen, die Sie mit dem Versicherungsschein direkt vom Versicherer erhalten.

 

§ 12 Datenschutz

Bei Ihrer Buchung erheben wir personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, genutzt, verarbeitet und – wenn dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist – an Dritte, z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels oder andere Leistungsträger übermittelt und im Reservierungssystem AMADEUS verarbeitet und gespeichert. Bei Flügen, die den Luftraum der USA tangieren, einschließlich Umstieg-Flügen und Zwischenlandungen, müssen die Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA an die Amerikanische Transportbehörde (TSA) mitgeteilt werden, da ohne eine solche Datenübermittlung die Einreise in die USA nicht erfolgen darf.
Alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. Weitere Informationen zum Datenschutz können unter https://www.interair.de/datenschutz.php5 abgerufen werden bzw. werden von uns im Zeitpunkt der Datenerhebung (Reiseanfrage/-buchung) zur Verfügung gestellt.
 


§ 13 Information über Luftfahrtunternehmen

(1) Wir werden Sie vor oder spätestens bei der Buchung gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens aller im Rahmen Ihrer gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren.

(2) Soweit das ausführende Luftfahrtunternehmen im Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, sind wir verpflichtet, Ihnen das/die Luftfahrtunternehmen zu nennen, das/die den Flug wahrscheinlich durchführen wird/werden. Sobald uns bekannt wird, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführt, werden wir Sie informieren.

(3) Gleiches gilt auch, wenn das als ausführende Fluggesellschaft genannte Luftfahrtunternehmen wechselt. Wir werden dann unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch als möglich über den Wechsel informiert werden.

(4) Die gemäß EU-Verordnung erstellte Liste der Luftfahrtunternehmen, deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft untersagt ist („Black List“), finden Sie auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de der Europäischen Kommission.


 
§ 14 Alternative Streitbeilegung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und hierzu gesetzlich auch nicht verpflichtet sind. Sollten sich nach Drucklegung die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen ändern oder sollten wir zukünftig freiwillig an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, werden wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger hierüber unterrichten. Für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge wird auf die europäische Online Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/main hingewiesen.

(2) Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind oder die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Gesellschaftssitz vereinbart.

(3) Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Wird bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe Ihrer Ansprüche ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(4) Vorstehende Bestimmungen finden keine Anwendung, falls und soweit sich aus internationalen Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind und deren Regelungen vertraglich nicht abbedungen werden können, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder falls und soweit auf den Reisevertrag anzuwendende, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind, als vorstehende Bestimmungen oder die dementsprechenden Vorschriften im deutschen Recht.

 
Reiseveranstalter:
interAir GmbH · Gehrenweg 2 · 35415 Pohlheim
Telefon 06403 – 60 99 63 – 0 · Fax 06403 – 60 99 63 – 22
E-Mail info@interair.de · Internet: www.interAir.de
Geschäftsführer: Achim Wricke
Handelsregister Gießen/HRB-Nr. 3798
(Stand: November 2018)